Aus dem Jugendhilfeausschuss am 16.06.2020 berichtet

Am 16.6.2020 fand der JHA unter Corona-Bedingungen statt. Durch die gute Vorbereitung im Unterausschuss und die erschwerten Bedingungen kam kaum eine Diskussion zu Stande. Ich brauche wohl nicht extra zu erwähnen, dass die Leitung wieder nicht durch den LR erfolgte (in der letzten Legislatur hat er nur einen JHA geleitet).

Der seit dem letzten JHA neu eingeführte

TOP „Jugendamt aktuell“

war wieder umfangreich. Hier kurz die Zusammenfassung:

  • Elternbeitragserstattung leicht sinkend. Ursache einerseits ein höheres Einkommensniveau durch gute Konjunktur (bis Corona), dadurch weniger Bezugsberechtigte, aber auch Auswirkung der Corona-Krise wegen nicht erhobener Kita-Gebühren
  • Höhere Fallzahlen bei Unterhaltsvorschusszahlungen sind durch die Gesetzesänderung bedingt (mehr Anspruchsberechtigte)
  • UMA-Zahlen weiter sinkend
  • Stationäre und ambulante Hilfen stetig steigend, viele neue Fälle durch seelische Behinderung
  • Schulbegleitung steigend, oft gibt es bereits bei der Einschulung schon den Vermerk, dass das Kind nur durch Schulbegleitung schulfähig ist.
  • Hilfe zur Erziehung steigende Fallzahlen
  • Hilfe für Volljährige steigend
  • Schutzmaßnahmen (In-Obhut-Nahmen) steigend

Es gibt eine neue Vorausberechnung für die Bevölkerungsentwicklung bis 2035 („Bevolkungsvorausberechnung“), bei der eine Prognose bis auf die einzelne Kommune heruntergebrochen aufgestellt wurde. Sie ist auf der Homepage des FS Sachsen unter Statistik veröffentlicht. Die Spanne reicht von ‑1,9% für Radebeul bis ‑23% für Riesa.

TOP4

Der von der Verwaltung vorgelegte Bericht, wie die Corona-Krise die Arbeit des KJA eingeschränkt hat und welche Maßnahmen unternommen wurden, um die Auswirkungen abzumildern, ist sehr umfassend. Nachdem es zu Beginn der Krise Beschwerden von freien Trägern (und von mir) gab, scheint sich die Lage inzwischen gebessert zu haben. Einschnitte gab es vor allem bei der Schulbegleitung, die ja nicht mehr möglich war. Bei der Schulsozialarbeit dagegen wurden die Mitarbeiter voll weiter bezahlt. Wie ich selbst von einem freien Träger erfahren habe, wurden innerhalb des Trägers Umsetzungen vorgenommen, um Kräfte, die krank waren oder durch Kinderbetreuung nicht arbeiten konnten, zu ersetzen. Finanzielle Unterstützungen wurden im Rahmen des SodEG für vier Träger mit Unterstützung des KJA beantragt (75% Ersatz durch Bund). Die Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe, welche nicht weitergeführt bzw. abgebrochen wurden, sind lt. Aussage des KJA nur solche, die eh kurz vor dem Auslaufen waren. Solltet Ihr Kenntnis von Fällen haben, die infolge der Corona-Krise durch das Raster gefallen sind, informiert mich bitte, damit ich erneut an das KJA heran treten kann. Meine Interventionen zu Beginn der Krise haben offenbar dem freien Träger geholfen.

TOP5

Es gibt ein neues Konzept für das „Kontaktmanagement“, was insbesondere die Falleingangsberatung verbessern soll. Demnach werden 3 bis 4 Mitarbeiter die eingehenden Fälle künftig bearbeiten und innerhalb des KJA die Fälle verteilen. Eingeführt werden soll das ganze ab 1.8.2020. Das KJA verspricht sich davon mehr Systematik und weniger Störungen bei den Fallmanagern durch den laufenden Betrieb. Das Ablaufschema ist der Vorlage als Anlage beigefügt und kann von Euch eingesehen werden.

TOP6

Im Rahmen der Überarbeitung der Fachplans B wurde angeregt, dass die Verwaltung neue innovative Betätigungsfelder kreieren sollte. Da das aber nicht näher spezifiziert wurde, wurde der Ball zurück gespielt. Der JHA sollte doch erst mal genau definieren, was damit gemeint ist. Es gab nun die Kompromisslösung, dass im Rahmen der beiden AG’s, die bereits existieren und nach §78 SGB VIII arbeiten, dieses Thema mit behandelt wird und in die derzeit laufende Überarbeitung des Fachplanes C einfließen soll.

TOP7

Kinder- und Jugendhilfebericht 2019 des KJA

Wieder sehr umfangreich und informativ. Einige Ergebnisse und Tendenzen habe ich oben bereits ausgeführt.

TOP8 und TOP9 Fortschreibung Bedarfsplanung Kita

Die Nachfrage nach Kita-Plätzen ist steigend, aber auch die Kapazitäten werden weiter ausgebaut.

Absicherungsgrad des Bedarfs

  • Krippe 98%
  • Kindergarten 98%
  • Hort 96%

Zurzeit sei der Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung im Kreis gesichert. Eine Klage war anhängig, bei der es folgendes Urteil gibt: Die Sollvorschrift, dass sich Eltern ½ Jahr vor Kitanutzung anmelden müssen, hat das Gericht für nicht angemessen eingeschätzt, so dass der Klägerin sofort ein Kita-Platz zur Verfügung gestellt werden musste. Es hat aber auch festgestellt, dass es keinen Anspruch auf eine Wunschkita gibt.

Es zeichnet sich ein zum Teil existenzbedrohender Mangel an Fachkräften im Kita-Bereich ab. Es gibt keine Reserven. Bei Krankheit und Urlaub müssen die restlichen Fachkräfte Überstunden machen. In größeren Einrichtungen gibt es vermehrt Fluktuationen. Es vergehen durchschnittlich 3 Monate bis zur Wiederbesetzung einer Stelle.

Bei den Fachkräften für integrative Einrichtungen ist das Problem am größten. Es drohen dort aufgrund von Fachkräftemangel Schließungen von integrativen Bereichen.

Ulrich Keil