Bericht zum Jugendhilfeausschuss am 08.09.2020

Im JHA am 08.09.2020 gab es neben dem Auftrag zur turnusmäßigen Überarbeitung des Fachplanes C und des seit diesem Jahr ständigen TOP „Jugendamt aktuell“ noch zwei Themen.

Im TOP 4 wurde über die Verwendung der Bundesmittel im Bereich Kita gemäß Förderrichtlinie des SMK zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des Bundes 2020 – 2021“ beschlossen. Das Besondere daran ist, dass es die Richtlinie bisher nur als Referentenentwurf gibt, sie also noch gar nicht rechtskräftig ist. Die Förderbedingungen sind stark eingegrenzt. Die Maßnahmen dürfen nicht vor dem 1.1.2020 begonnen worden sein und müssen spätestens am 31.12.2021 begonnen werden. Sie müssen aber auch bis spätestens 30.06.2022 abgeschlossen sein. Die Zeit drängt also, wenn die Richtlinie rechtswirksam ist. Weiterhin müssen zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden oder bestehende erhalten werden. Es geht immerhin um eine Fördersumme von fast 2,67 Mio €, die mit 10% Landkreismitteln aufgestockt wird. Nur fünf der im Kreis geplanten Vorhaben kommen überhaupt in die engere Wahl.

Mit der höchsten Priorität wurde der schon seit 2017 als Bedarf angemeldete Ersatzneubau des Kindergartens in Hirschstein mit 80 Plätzen beschlossen.

Die restlichen Mittel sollen für den Neubau der Kita in Coswig eingesetzt werden. Damit wären die Mittel mehr als verteilt. Sollte es wider Erwarten bei einer der beiden Maßnahmen zu Problemen kommen, wurden die restlichen drei Maßnahmen vorsorglich in der Priorität 3 mit beschlossen, damit die Fördermittel dann nicht verfallen.

Es wurde also das Fell des Bären bereits verteilt, obwohl der Bär noch nicht erlegt wurde. Aber aufgrund der engen Rahmenbedingungen musste der Beschluss vorsorglich gefasst werden. Die Verwaltung ist optimistisch, dass die Richtlinie dem Entwurf entsprechend auch in Kürze beschlossen wird.

Im TOP 6 wurde erstmals von der Verwaltung im Detail mitgeteilt, welches Kleinprojekt mit welchem Antragsteller und welcher Fördersumme gefördert wird. Dabei wurde der Rahmen von 70 T€ allerdings nur bis zu 55 T€ ausgeschöpft. Die Fördersummen gehen im Einzelnen von 500 € bis zu 7.500 €. Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie die Entscheidungen, speziell nach welchen Kriterien, getroffen wurden. Zumal es von Herrn Kirchhoff die Nachfrage gab, wieso Träger angeschrieben wurden, dass sie ihre beantragte Fördersumme reduzieren sollten, weil angeblich die 70 T€ überzeichnet wären. Ich habe daraufhin von der Verwaltung Auskunft gefordert:

  1. Wurden alle Antragsteller berücksichtig?
  2. Wenn nicht, welche Gründe liegen dafür vor?
  3. Wieviel wurde je Projekt beantragt und wieviel genehmigt?

Der Forderung von Herrn Kirchhoff, den JHA bei der Vergabe der Mittel für die Kleinprojekte zukünftig einzubeziehen kann ich mich nur anschließen.

Da es sich nur um eine Mitteilungsvorlage handelte, wurde der JHA vor vollendete Tatsachen gestellt.

Meine Antworten bekomme ich noch.

Die im TOP 7 beschlossene Fortschreibung des Fachplanes C war erforderlich, da der jetzige FP C am 01.07.2021 ausläuft und der neue im Juni 2021 von Kreistag beschlossen werden muss.

Die aktuellen Zahlen im TOP „JA aktuell“ setzen die Tendenzen der Entwicklung, wie ich sie im letzten Bericht bereits beschrieben habe, fort. Speziell im Bereich „Hilfe zur Erziehung“ (HzE) sind die Kosten weiter steigend. Das Budget für 2020 wurde bereits im ersten Halbjahr zu 60% in Anspruch genommen. Auch die ambulanten Hilfen sind steigend. Es zeigt sich ein Kapazitätsengpass bei den Trägern der freien Jugendhilfe.

Ulrich Keil