Aus dem Technischen Ausschuss am 10.11.2020 berichtet
Die Tagesordnung war diesmal ziemlich übersichtlich und umfasste lediglich 4 Beschlusspunkte. Zu Beginn gab es einen Bericht über den aktuellen Arbeitstand der Bauvorhaben an Kreisstraßen. Eine Übersicht dieser findet ihr unter dem folgenden Link.
Bearbeitungsstand von Bauvorhaben an Kreisstraßen
Als erster Beschluss an diesem Tag wurde die drei Punkte pauschale Zuweisung des Freistaates Sachsen nach dem Finanzausgleichgesetz für Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von in kommunaler Baulast befindlichen Straßen und Radwegen für 2021, die Fortführung des Sonderprogramms „Kreisstraßenerhaltung“ gefasst und die Möglichkeit der Verschiebung der geplanten Maßnahmen zwischen Punkt 1 und Punk 2 gefasst. Eine große Mehrheit unterstützte die Vorlage. Anbei zwei Links mit den geplanten Maßnahmen welche in den beiden Programmen (Pauschale durch Freistaat Sachen/Sonderprogramm Kreisstraßenerhaltung) gefördert werden. Grundlage für die Aufstellung der Maßnahmenpläne 2021 Finanzausgleichgesetz und Sonderprogramm „Kreisstraßenerhaltung“ sind der Schadenerfassungsstand der Verkehrsanlagen und die Ergebnisse von zurückliegenden Brückenprüfungen unter Betrachtung der Möglichkeiten nach den anerkannten technischen Regeln der Straßenunterhaltung und ‑instandsetzung.
Maßnahmenplan 2021 Sonderprogramm „Kreisstraßenerhaltung“
Ein weiterer Beschluss durch den Technischen Ausschuss war der Ausbau S 83 / K 8051 Knotenpunkt Deutschenbora in Partnerschaft mit dem Freistaat Sachsen. Die Staatsstraße (S) 83 verläuft von der S 177 bis zur S 36, verbindet die Stadt Meißen mit Ortsteilen der Gemeinde Klipphausen und schließt über die S 36 an die Bundesautobahn 14 an. Sie kreuzt dabei mehrere Kreisstraßen. Der Ausbau soll 2023 beginnen. Der Ausbau ist nötig, da die aktuelle Situation durch wechselnde Fahrbahnbreiten, eingeschränkte Sichtverhältnisse sowie fehlende Begegnungsmöglichkeiten und Gehwegen gekennzeichnet ist.
Weiterhin wurde auch der Ausbau der K 8077 in Leuben mit Brückendurchführung sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die mit dem Ausbau verbundene Planfeststellung beschlossen. Die UVP wird durchgeführt bei öffentlichen und privaten Vorhaben, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Als letzten Beschluss fasste der Technische Ausschuss den Beschluss die Dachsanierung der Förderschule Meißen durchzuführen. Diese wird nötig, da es durch Nassfäule zu massiven Schäden an der Dachkonstruktion gekommen ist. Dieser Schaden muss zeitnah behoben werden damit ein weiterer Schulbetrieb ohne Einschränkungen mit eventuell verbundenen Gefahrensituationen möglich ist.
Sören Skalicks