Bericht über die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) vom 17.12.2020

Den Zweckverband bilden die Kreise Meißen (MEI) und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge (SOE). Verbandsratsvorsitzender ist Landrat Michael Geisler. Landrat Ralf Hänsel wurde zu seinem Stellvertreter bestimmt.

Die Versammlung hat folgende wichtige Beschlüsse gefasst:

  • Haushalt 2021
  • Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
  • Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden zur Sauberhaltung der Sammelflächen

Der Haushalt 2021 weist trotz der bedauerlichen Gebührenerhöhung 2020 wieder (planmäßig) eine Gebührenunterdeckung auf. Ab 2022 wird eine Gebühr für die Biotonne erhoben, die leider notwendig ist, um die Kosten des ZAOE zu decken. Durch diese Gebühr wird die Unterdeckung in den Folgejahren schrittweise ausgeglichen. Biotonnen waren ja zunächst gebührenfrei, um deren Einführung zu fördern. Das war auch sehr erfolgreich, die Biotonne erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der Verband konnte sich das erlauben, weil damals noch Finanzreserven bestanden, die inzwischen aufgebraucht sind. Eine Quersubventionierung der Biotonne über höhere Gebühren beim Restabfall ist nicht gewollt und wohl auch nicht gerecht. Dass die Gebühren 2020 erhöht werden mussten, liegt vor Allem an der Kostensteigerung der Entsorger. Man hat das ungute Gefühl, dass hier trotz Ausschreibung kein echter Wettbewerb besteht, und sich die Branche vielmehr zu Lasten der Gebührenzahler eine goldene Nase verdienen will. Wir prüfen deshalb, ob es sinnvoll ist, die Entsorgung wieder in kommunale Hand zu legen. 2021 wird der Verband nur Ersatzinvestitionen für verschlissene Technik tätigen. Die Sanierung alter Anlagen ist fast abgeschlossen, die Aufwendungen dafür sinken 2021 und danach deutlich.

Das Abfallwirtschaftskonzept des Verbandes musste aufgrund des 2020 geänderten Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) angepasst werden. Es regelt im Detail wie welche Abfälle nach den Vorgaben des KrWG zu sammeln und aufzubereiten oder zu entsorgen sind. Es ist somit die Grundlage für das Handeln des Verbandes, z.B. für die Vergabe an die Entsorger.

Die Städte und Gemeinden stellen Flächen für Großbehälter zur Verfügung, z.B. für Papier und Glas, und kümmern sich um deren Sauberhaltung. Immer wieder legen gewissenlose Bürger Abfälle daneben ab, welche dann von den Städten und Gemeinden entsorgt werden müssen, und natürlich müssen die Flächen auch so gereinigt werden. Dazu wird mit jeder Stadt und jeder Gemeinde eine Vereinbarung getroffen, die das Nähere regelt, auch die Höhe der Entschädigung an die Städte und Gemeinden.

Die Kommunen und ihr Verband sind übrigens nicht für die Entsorgung von Verpackungsmüll verantwortlich, das ist Aufgabe des „Duales System Deutschland“ (DSD). Die Kommunen stellen dazu zwar die Stellplätze für die gelben Tonnen und die Glascontainer, deren Entleerung ist jedoch Sache des DSD. Für die Blauen Tonnen (Papier) ist nicht das DSD, sondern der Abfallzweckverband verantwortlich. Da in diesen auch Verpackungspappen entsorgt werden, muss die DSD einen Teil dieser Kosten tragen.

Rüdiger Stannek