Bericht aus dem Sozialausschuss am 09.09. 2021
Mit sieben Tagesordnungspunkten im öffentlichen und acht im nichtöffentlichen Teil wurde die Sommerpause des Sozialausschusses des Kreistags beendet. Traditionsgemäß stand am Anfang die BE des Jobcenters. Dabei standen vor allem vielfältige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Mittelpunkt. Im Kern ging es darum, mit geeigneten Mitteln ehemalige Sachsen, die nach der Wende nach Westdeutschland gingen, wieder in die Region zurück zu holen. Im TOP 3 ging es um eine Information zur finanziellen Förderung der freien Träger der Wohlfahrtspflege im Landkreis Meißen im Haushaltsjahr 2021
Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 9 der Hauptsatzung des Landkreises Meißen vom 12. Dezember 2019 i. V. m. der Richtlinie des Landkreises Meißen für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege obliegt die Bewilligung von nicht im Haushalt besonders ausgewiesenen Zuschüssen und Darlehen an Vereine, Verbände usw. sowie sonstige freiwillige Leistungen als einmalige jährliche Leistung über 7.500 EUR bis 150.000 EUR dem Sozialausschuss. Bis zur Höhe von 7.500 EUR liegt die Zuständigkeit in der Landkreisverwaltung. Mit der Mitteilungsvorlage informiert die Landkreisverwaltung, Kreissozialamt, über die bewilligten Fördermittel im Jahr 2021. Die Förderung bezog sich auf soziale Projekte im Zusammenhang mit Leistungen der allgemeinen sozialen Beratung sowie der Behindertenhilfe.
Anschließend wurden finanzielle Mittel für die Investive Förderung des Ev.-Luth. Kirchspiels Coswig-Weinböhla-Niederau zur Schaffung der Barrierefreiheit der Friedhofskapelle Coswig uns für den, Einbau eines Fahrstuhls in der SACHSEN Arena Riesa bewilligt.
Zum Abschluss des öffentlichen Teils wurde der Bericht des Eigenbetriebes „Musikschule“ für das 1. Halbjahr zur Kenntnis genommen. Demnach gibt es große Bemühungen trotz Einschränkungen durch Corona die Qualität der musikalischen Ausbildung zu sichern.
Harald Kühne