Kreistag Meißen - Jugendhilfeausschuss

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 14.09.2021

Im Jugendhilfeausschuss gab es trotz der langen Tagesordnung nur zwei herausragende Themen.

Allein 7 der TOP’s hatten die Verlängerung der Zuschussverträge für die freien Träger der Jugendhilfe im Bereich des Fachplanes A (Laufzeit 5 Jahre) zum Inhalt. Vor drei Jahren wurden in einem Interessenbekundungsverfahren in den Planungsregionen des Landkreises und für zwei landkreisweite Projekte die eingereichten Anträge auf der Basis von drei vorher vereinbarten Indikatoren bewertet und die besten der Regionen mit Zuschussverträgen gefördert. Diese wurden aber erst einmal für drei Jahre bewilligt. Nach drei Jahren sollte eine Überprüfung der erreichten Ergebnisse stattfinden, damit eine mögliche Verlängerung für weitere 2 Jahre vereinbart werden kann. Bei den Zuschüssen geht es im Wesentlichen um die Bezuschussung der Personalkosten des sozialpädagogischen Personals, in Summe um 25,25 Vollzeitäquivalente mit bis zu 55.000 €/VZÄ/a. Die stimmberechtigten Mitglieder des JHA haben sich einstimmig für die Verlängerung der Zuschussverträge entschieden (bitte beachten: die AFD und NPD haben kein stimmberechtigtes Mitglied im JHA). Damit wurde den freien Trägern noch vor Ablauf der ersten Zuschussperiode Planungssicherheit für ihre weitere Arbeit gegeben. Auch für die betroffenen Sozialpädagogen ist es wichtig, ihre Perspektive zu kennen und für weitere zwei Jahre einen finanziell gesicherten Arbeitsplatz zu haben.

Das zweite große Thema war das regionale Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit ab dem 1.1.2022. Im Unterschied zu den Sozialpädagogen im Bereich Fachplan A sind die Fachkräfte unmittelbar an den Schulen tätig. Dabei haben die Oberschulen die höchste Priorität, in der zweiten Priorität sind die Gymnasien und Förderschulen (L), in der dritten die Grundschulen und die anderen Förderschulen. Pro Schule sollte mindestens eine VZÄ eingesetzt werden. Seit 2016 gibt es das Landesprogramm Schulsozialarbeit im Freistaat und seit 2018 eine inhaltliche Neuorientierung des Programms. Vorrang haben bestehende Projekte, die verstetigt werden sollen, da diese Arbeit sehr stark auf das Vertrauen und die persönliche Bindung zwischen Fachkraft und Betroffenen basiert. Es wurde festgestellt, dass sich in den letzten Jahren die Schulsozialarbeit nach anfänglichen Irritationen zum Inhalt der Arbeit zwischen Fachkräften und Schulen sehr gut entwickelt hat. Die anfänglichen Hoffnungen der Schulen, mit den Fachkräften für Schulsozialarbeit ihre Personalengpässe bei den Fachlehrern kompensieren zu können, mussten begraben werden. In der Anlage 1 ist übersichtlich zusammengefasst, welche Aufgaben die Schulsozialarbeit hat und welche nicht. Das Konzept sollte sich jeder durcharbeiten. Neben einer umfangreichen Analyse und Wertung der Lage an den Schulen wird auch erläutert, nach welchen objektiven Kriterien die Verteilung der Fachkräfte auf die einzelnen Schulen erfolgte. Das Ergebnis der Verteilung ist aus der Anlage 2 ersichtlich. Dort sind alle Schulen des Landkreises aufgelistet, auch diejenigen die nicht berücksichtigt werden konnten. Auch dieser Beschluss zum Gesamtkonzept wurde einstimmig gefasst.

Weitere Themen waren neben der regelmäßigen Berichterstattung des KJA zur Lage (Fallzahlen, Kostenentwicklung) die Vergabe von Investitionszuschüssen im Bereich der Kita’s/Kindertagespflege. In den Jahren 2021/2022 werden durch den Freistaat für den Landkreis zusätzliche Mittel in Höhe von knapp 460 T€ bereitgestellt (=50%-Förderung), die durch Landkreismittel in Höhe von 46 T€ ergänzt werden müssen. Die restlichen 45% der Maßnahmekosten müssen von den Trägern als Eigenmittel aufgebracht werden. Aufgrund von strikten Bedingungen der Förderung und der Kürze der Zeit sind von den 31 anstehenden Maßnahmen im Landkreis mit einem Investitionsbedarf von 35,6 Mio € vier Maßnahmen mit einem Gesamtumfang von knapp 1 Mio € ausgewählt worden. Diese Förderung ist zwar gut für diese vier Maßnahmen, aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein für den Gesamtumfang.

Berichtet wurde auch zum Stand des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“. Auch hier ist, wie bei dem vorherigen Programm, das erste Jahr fast abgelaufen und es sind noch nicht einmal alle Mittel für 2021 beschieden. Diese Zuschüsse sollen unter Nutzung vorhandener Strukturen zur Aufholung von Lernrückständen und zur Förderung frühkindlicher Bildung sowie für Freizeit‑, Ferien- und Sportangebote und zur Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Alltag und Schule eingesetzt werden. Es geht in Summe für den Landkreis um ca. 200 T€ Zuschüsse aus dem Bundespaket (2 Mrd. €).

Ulrich Keil