Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 08.02.2022

Es wurde ein wichtiger Beschluss gefasst, der die Änderung der Richtlinie des Landkreises zur Förderung von Leistungen zum SGB VIII §§ 11 bis 14 und § 16 beinhaltet.

Das sind Leistungen der Jugendarbeit, der Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und von Investitionen.

Aufgrund der angespannten Personalsituation wird der Personenkreis der als sozialpädagogischen Fachkräfte anerkannten Berufe erweitert. So kann jetzt auch ein staatlich anerkannter Erzieher im Rahmen der RL gefördert werden. Große Verantwortung für die Personalauswahl liegt dabei bei den Trägern. Einzelfallprüfungen bei vergleichbaren Abschlüssen sind möglich.

Ab dem 1.1.2024 wird das Budget pro VZÄ um 5.000 €/a auf 55.000 €/a erhöht. Gemeinsam mit den 5.000 €/a Sachausgaben pro Fachkraft steigen die förderfähigen Gesamtausgaben pro Fachkraft auf 60.000 €/a.

Diese Erhöhung halte ich für dringend erforderlich. Inwiefern diese Erhöhung ausreichend sein wird, um die Personalsituation zukünftig zu entschärfen, bezweifle ich allerdings. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Ein weiterer Bestandteil der RL-Änderung ist die Bezuschussung von Investitionen. Bezuschusst werden im Rahmen dieser RL nur noch Kleininvestitionen bis 10.00 0 € mit bis zu 30% Förderung.

Für Großinvestitionen über 10.00 € ist die separate Förder-RL des SMS zuständig.

Die weiteren Vorlagen waren nur Mitteilungsvorlagen zu dem Bereich Kindertagespflege und Kitas.

Bemerkenswert ist, dass Meißen Kapazitäten im Kita-Bereich in Höhe von 57 Plätzen an Niederau abgibt, weil sie in Meißen nicht gebraucht werden und Niederau Bedarf hat.

Der Sachstandsbericht zum Projekt „Entwicklungsstrategie zur planungsorientierten Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Landkreis Meißen“ war ernüchternd. Die Ansätze für eine Vernetzung wurden geschaffen, aber bedingt durch Corona und Personalfluktuation konnten die Zielstellungen nicht vollständig erreicht werden. Eine Schlussfolgerung im Handlungsfeld 1 ist, dass die Kommunen eine Vernetzung in Bezug auf Fragen der Kinder- und Jugendhilfe wünschen, gleichzeitig jedoch begrenzte Ressourcen haben, sich mit der Thematik zu befassen.

Ulrich Keil