Elternbeiträge für die Kitas gestiegen

In den vergangenen Monaten wurde in den Räten der Städte und Gemeinden über mögliche Anpassungen der Elternbeiträge in den Kitas und Horten gestritten. Auch vor dem Hintergrund der Inflation waren wir der Meinung, dass diese Anpassung, wenn überhaupt, dann nach unten vorgenommen werden müsste.

Seit Jahre befassen wir uns mit den Kitas und Horten und haben zahlreiche Gespräch dazu geführt. Eines wurde deutlich: es besteht ein gesetzlicher Bildungsauftrag, der durch die Eltern finanziell zu tragen ist. Hier sehen wir einen Fehler im System.

Das Recht auf Bildung ist bereits in den Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 enthalten und wird immer wieder aufgegriffen. Im Grundgesetz im Artikel 2 heißt es:

„Artikel 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

Das Recht auf Bildung ist ein eigenständiges kulturelles Menschenrecht und ist ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung anderer Menschenrechte zu fördern. Es thematisiert den menschlichen Anspruch auf freien Zugang zu Bildung, auf Chancengleichheit sowie das Schulrecht.

Nun haben die Kitas und Horte einen Bildungsauftrag zu erfüllen. Diesem Anspruch kommen die Einrichtungen auch nach. Nun haben die Schulen im Nachgang eben diesen Auftrag ebenfalls zu erfüllen. Und hier macht sich eine Frage auf: Warum muss für die Erfüllung des Bildungsauftrages durch die Eltern ein finanzieller Beitrag für die Kitas und Horte geleistet werden und später für den Schulbesuch nicht? Der kostenfreie Besuch der Schulen soll natürlich erhalten bleiben. Der kostenfreie Besuch für Kitas und Horte soll aber auch endlich gelten. Liegt nicht in der gegenwärtigen Regelung die Gefahr, dass das Grundgesetz verletzt wird, weil eben nicht der Zugang für Jeden gewährleistet ist, weil kostenpflichtig? Dies gilt es zu ändern!

Aus diesem Grund muss die neue Regelung für diese Einrichtungen sein, dass sie vom Land bzw. Staat finanziert wird und die Erzieherinnen und Erzieher im öffentlichen Dienst tariflich entlohnt werden. Dann wird dem Grundgesetz Rechnung getragen und die Chancengleichheit kann auch territorial hergestellt werden.

Uta Knebel