23. Sitzung des Sozialausschusses am 16.11.2023
Nach dem obligatorischen Bericht des Jobcenters (in öffentlicher Sitzung) widmete sich der Sozialausschuss dem Thema
Aktuelle Schülerzahlenentwicklung in den Berufsschulzentren des Landkreises Meißen nach der Teilschulnetzplanung für die berufsbildenden Schulen in Sachsen
Schwerpunkte:
- Ein verlässliches und zukunftsfähiges Netz an berufsbildenden Schulen
- Mittlerweile beginnt der dritte Jahrgang seine Ausbildung in den Berufsschulzentren.
- Die Gesamtschülerzahl ist erstmals seit einigen Jahren wieder gestiegen. Diese Tendenz können aktuell alle drei Berufsschulzentren aufweisen. Besonders deutlich ist der Zuwachs am BSZ in Riesa.
Politischer Kommentar:
Berufsbildung war – wie Volksbildung – bis 1989 eine staatliche Angelegenheit und wurde über ein Staatssekretariat (Staatssekretär Bodo Weidemann) organisiert. Die fachliche Bildung und Erziehung künftiger Facharbeitergenerationen wurde in den 1970er Jahren auf 1990 und in den 1980er Jahren auf den zu erwartenden Bedarf von 2000 ausgerichtet.
Seit 1990 heißt es, „der Markt soll’s richten“. In Wahrheit richtet’s der Kreis – was bei uns auch einigermaßen qualifiziert geschieht. Wenn man jedoch davon ausgeht, dass jeder Kreis für sich – nach seinen (wahrgenommenen) Bedürfnissen und Bedarfen und seinen Kräften und Möglichkeiten – die Berufsbildung organisiert, so beschleicht uns der Verdacht, dass viel Mühe und Arbeit verpufft und Effizienz verschenkt wird.
Dass dennoch in unserem Kreis viel Geld, Zeit und Energie in Berufsbildung investiert wird, konnte man bei der Einweihung der neuen Montagehalle der KFZ-Werkstatt im Beruflichen Schulungszentrum Meißen am 26. September 2023 erleben. Hier werden unter anderem Hauptschul-Absolventen in drei Jahren an modernster Technik zu KfZ-Mechatronikern ausgebildet. Und nach meinem Eindruck wird auf diese Facharbeiter Verlass sein.
Diese Einweihung war zwar nicht Gegenstand des Sozialausschusses, verdient aber unbedingt Erwähnung. (s. Foto!)
Es folgten
Information zur Förderung der Selbsthilfegruppen im Landkreis Meißen im Jahr 2023
und ein Beschlussentwurf zu
Vergabe von Dienstleistungen: Laborleistungen für die Untersuchung von Trink- und Badewasserproben.
Hier handelt es sich um Verwaltungsroutinen, die der Sicherung unserer Gesundheit dienen und halt gemacht werden müssen.
Die Zuständigkeit des Sozialausschusses ergibt sich aus § 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 7 Absatz 4 der Hauptsatzung (Gesundheitsvorsorge) zur Erfüllung des § 37 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG). Auch hier erhebt sich die Frage, warum dieses wichtige Thema am Technischen Ausschuss vorbei behandelt wird. Trink- und Badewasser (nicht nur) im Kreis sind schließlich Arbeitsgegenstand der technischen Werke vor Ort.
Man sollte vielleicht genauer hinschauen, wenn die Hauptsatzung gemacht wird.
Im Nichtöffentlichen Teil widmete sich der Sozialausschuss dem Gedeihen der Kreismusikschule in ihrem neuen Domizil in Radebeul-Kötzschenbroda. Darüber pflegt die Presse ausgiebig zu berichten.
Reinhard Heinrich
Kreisrat